Regalinspektion

Unser Service für Sie

Grundlage der Regalinspektionist die neue DIN EN 15635.

Prüfpflicht des Betreibers

Für den Betreiber eines Lagers besteht nach DIN EN 15635 eine jährliche Prüfpflicht. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung ist der Betreiber für die Sicherheit seiner Lagereinrichtung verantwortlich. Eine Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen besteht bereits seit dem Jahr 1988 durch die Verpflichtung der Berufsgenossenschaft BGR 234 (ehemals ZH 1/428)

„… Mängel an Lagereinrichtungen, durch die Versicherte gefährdet werden können, … unverzüglich und sachgerecht … zu beheben.“

Es wurde jedoch nicht genau geregelt, wann genau ein Mangel vorliegt. Auf europäischer Ebene wurden die fehlenden Erläuterungen der Schadensbeurteilung über viele Jahre hinweg erarbeitet und sind nun in der DIN EN 15635 klar geregelt.

Welche Installationen unterliegen der Prüfpflicht

Palettenregale
Breitfachregale
Kragarmregale
Fachbodenregale
Drive-In Regale
Durchlaufregale
Mehrgeschossanlagen

Wirtschaftlichkeit

Durch frühzeitiges Erkennen von Schäden an Regalen können folgenschwere Unfälle vermieden werden, dies verringert auch die Reparaturkosten. Durch die Analyse der Beschädigungen können geeignete Maßnahmen getroffen werden um dies zukünftig zu vermeiden.

Erfahrungen aus Großbritannien und den Niederlanden, in denen Inspektionen schon seit vielen Jahren durchgeführt werden, zeigen, dass die Sicherheit im Lager erhöht und gleichzeitig die Reparaturkosten gering gehalten werden können.

Statische Regalberechnung

Für eine qualifizierte Inspektion ist es erforderlich, dass der Regalinspekteur Zugang zu den statischen Berechnungen der Regalanlage hat.

Leistungsumfang der Inspektion:
• Sichtprüfung der Regalanlage nach Vorgaben DIN EN 15635• Erstellung eines Inspektionsprotokolls gem. DIN EN 15635• Angebotserstellung für eventuelle Reparaturarbeiten

Regalinspekteure

Die Inspektion ist von fachkundigen Personen durchzuführen, dies bedeutet, dass die Regalinspekteure die Regeln der Berufsgenossenschaften, Verordnungen, Gesetze und Normentwürfe, die insbesondere für Regale gelten, kennen.

Inspektion

Die Inspektion der Anlage kann bei laufendem Betrieb erfolgen. Der Regalinspekteur prüft hierbei die Regalanlage anhand den Vorgaben der DIN EN 15635 und einer detaillierten Arbeitsanweisung.

Auf Wunsch:
• Austausch der defekten Bauteile durch unseren Reparaturservice

Sie erhalten nach Durchführung der Inspektion eine Inspektionsplakette zum Nachweis der Durchführung und Terminvorgabe für die nächste Inspektion.

Weiterhin wird ein Inspektionsprotokoll erstellt in dem festgestellte Mängel aufgelistet und beschrieben werden.

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Traunufer Arkade 13, 4600 Wels/Thalheim

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